/// Berechtigt zum Erwerb sind Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld (SGB II), Leistungen für Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen („Sozialhilfe“, SGB XII), Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder laufende Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz beziehen /// Das FairTicket ist nur mit einer entsprechenden Kundenkarte zu erwerben /// Berechtigte erhalten die Kundenkarte je nach Wohnort und Leistungsart im jeweiligen Sozialamt, Bürgerbüro, JobCenter oder sonstigen Ausgabestellen /// Mit der Kundenkarte kannst du dein FairTicket in Bussen, in unserer App, an Fahrkartenautomaten oder anderen Verkaufsstellen kaufen /// Bitte trag die Kundenkarten-Nummer auf dem FairTicket ein /// Das Ticket gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Personalausweis etc.) und der Kundenkarte